Honorargestaltung und 

Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen


 Die Honorargestaltung erfolgt auf Grundlage der
„Privatärztlichen Honorarordnung“ der Ärztekammer für Tirol.

Wenn keine Folgebehandlung erfolgt, wird das Erstgespräch, je nach dem Aufwand der vorgenommenen Untersuchung ab 110 € , verrechnet.


Für die meisten ärztliche Leistungen, die auch bei einem Kassenarzt abgerechnet werden können, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Im Regelfall entspricht das einer Erstattung von 80% der entstandenen Kosten. Wenn Sie privat versichert sind, richtet sich die Rückerstattung nach Ihrem Versicherungsvertrag.

Für die Rückerstattung müssen Sie verschiedene Dokumente bei Ihrer Krankenkasse einreichen wie die erhaltene Honorarnote und eine Zahlungsbestätigung. Nötige Formulare erhalten Sie von uns oder könne Sie bequem auf dieser Seite herunterladen.

Gern geben wir Ihnen direkt und detailliert Auskunft über alle nötigen Schritte und kümmern uns auf Wunsch auch um die gesamte Abwicklung.


Sollten bei Ihnen bezüglich der Kosten, die Ihnen bei uns entstehen, Fragen oder Unsicherheiten bestehen, so bitten wir Sie, uns einfach persönlich oder telefonisch zu kontaktieren.

Sie können die Honorarnote vor Ort bar oder auch mittels Zahlschein überweisen. 


Verpflichtende Honorarnotenübermittlung

Da wir jährlich weniger als 300 verschiedene Patient*innen behandeln, deren Honorarnoten bei den Krankenversicherungsträgern zur Kostenerstattung eingereicht werden können, sind wir von der Verpflichtung zur automatischen Übermittlung ausgenommen. 
Wir bitten Sie daher, Ihre Rechnungen wie gewohnt selbst bei der gesetzlichen und anschließend bei der privaten Versicherung einzureichen.


Abgeltung für gebucht und nicht eingehaltenem Termin oder zu spät abgesagtem Termin

Abgeltung für gebuchte Gastro- und Koloskopie bei nicht eingehaltenem Termin oder zu spät abgesagtem Termin (innerhalb von 48 Stunden) € 250

Abgeltung für gebuchte Gastroskopie bei nicht eingehaltenem Termin oder zu spät abgesagtem Termin (innerhalb von 48 Stunden) € 150

Abgeltung für gebuchte Koloskopie bei nicht eingehaltenem Termin oder zu spät abgesagtem Termin (innerhalb von 48 Stunden) € 200

 Einreichformular der Krankenkassen: