Honorargestaltung und Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen
Die Honorargestaltung erfolgt auf Grundlage der
„Privatärztlichen Honorarordnung“ der Ärztekammer für Tirol.
Wenn keine Folgebehandlung erfolgt, wird das Erstgespräch, je nach dem Aufwand der vorgenommenen Untersuchung ab 95 € , verrechnet.
Für die meisten ärztliche Leistungen, die auch bei einem Kassenarzt abgerechnet werden können, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Im Regelfall entspricht das einer Erstattung von 80% der entstandenen Kosten. Wenn Sie privat versichert sind, richtet sich die Rückerstattung nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Für die Rückerstattung müssen Sie verschiedene Dokumente bei Ihrer Krankenkasse einreichen wie die erhaltene Honorarnote und eine Zahlungsbestätigung. Nötige Formulare erhalten Sie von uns oder könne Sie bequem auf dieser Seite herunterladen.
Gern geben wir Ihnen direkt und detailliert Auskunft über alle nötigen Schritte und kümmern uns auf Wunsch auch um die gesamte Abwicklung.
Sollten bei Ihnen bezüglich der Kosten, die Ihnen bei uns entstehen, Fragen oder Unsicherheiten bestehen, so bitten wir Sie, uns einfach persönlich oder telefonisch zu kontaktieren.
Sie können die Honorarnote vor Ort mit Bankomat oder auch mittels Zahlschein überweisen.